Das Patientendatenschutzgesetz und die verpuzzelte Verantwortlichkeit
Hartmut Gieselmann lässt von Anfang an keinen Zweifel aufkommen: „Bald entscheidet der Bundesrat über das Patientendatenschutzgesetz. Doch die aktuelle Fassung schützt vor allem die Verantwortlichen möglicher Datenpannen.“ Und eines ist schon mal ganz sicher: Die Gematik ist niemals schuld. Der Artikel vom 28.08.2020 auf heise.de hat die rechtlichen Zusammenhänge so aufgedröselt, dass der Leser sich, sofern er Arzt oder Patient ist, am Ende recht unbehaglich fühlt:
https://www.heise.de/news/Warum-es-bei-kuenftigen-Datenpannen-in-der-Medizin-keine-Schuldigen-geben-wird-4876918.html
Ähnliche Beiträge
Kommentare
KBV Praxisnachrichten
-
Gassen kündigt Unterstützung für Praxen bei der Anpassung ihres Leistungsangebots an
Angesichts der milliardenschweren Einsparungen im ambulanten Bereich...
-
Weitere Infomaterialien zu den Auswirkungen des Spargesetzes jetzt online
Zu den Auswirkungen des Spargesetzes stellt die KBV weitere...
-
Neue Regelungen zur Verordnung von Cannabis – KBV und GKV-Spitzenverband schaffen Klarheit
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine gemeinsame Auslegung...
Robert-Koch-Institut
-
EndNote-Zitierstil
Zitierstil für das Epidemiologische Bulletin
-
Epidemiologisches Bulletin 31/2026
Pflege in Deutschland: Faktoren, die mit Pflegebedürftigkeit...
-
Epidemiologisches Bulletin 30/2026
Epidemiologie von Hepatitis-C-Virusinfektionen in Deutschland im...
