Das Patientendatenschutzgesetz und die verpuzzelte Verantwortlichkeit
Hartmut Gieselmann lässt von Anfang an keinen Zweifel aufkommen: „Bald entscheidet der Bundesrat über das Patientendatenschutzgesetz. Doch die aktuelle Fassung schützt vor allem die Verantwortlichen möglicher Datenpannen.“ Und eines ist schon mal ganz sicher: Die Gematik ist niemals schuld. Der Artikel vom 28.08.2020 auf heise.de hat die rechtlichen Zusammenhänge so aufgedröselt, dass der Leser sich, sofern er Arzt oder Patient ist, am Ende recht unbehaglich fühlt:
https://www.heise.de/news/Warum-es-bei-kuenftigen-Datenpannen-in-der-Medizin-keine-Schuldigen-geben-wird-4876918.html
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