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Das E-Rezept auf seinem Weg von der Zukunft in die Gegenwart - Linksammlung

Das digitale Rezept darf nicht komplizierter sein als das analoge, formuliert die Techniker Krankenkasse (TK) in ihrer Pressemitteilung. Ihre Info: Die TK ist die erste Krankenkasse, die es dem Patienten ermöglicht, mit seiner Krankenkassenkarte, die er in der Apotheke nur einzustecken braucht, ein Rezept einlösen zu können. Ohne, dass das Rezept auf der Karte gespeichert ist.

Die Erkenntnis, dass digital nicht komplizierter sein darf als analog, ist dabei auf den ersten Blick so simpel wie einleuchtend. Und wird im nächsten Satz sozusagen noch klarer: Die App fürs E-Rezept erfordert bislang einen mehrstufigen Anmeldeprozess. Klar, das will keiner.

 Offen bleibt die Frage, - und das ist weder Schuld noch Angelegenheit der TK: Was ist eigentlich an dem Papierrezept so kompliziert? Die Komplikationen liegen oder lagen da doch sicher nicht auf der Seite des Patienten. Sondern allenfalls in der nachfolgenden Verarbeitung durch Apotheken und Krankenkassen.

Wie auch immer: TK-Patienten haben es ab diesem Sommer leichter als andere E-Rezept-Einlöser.

Pressemitteilung TK, 22.05.2023:
https://www.krankenkasseninfo.de/ratgeber/pressemitteilungen/61565/tk-setzt-als-erste-kasse-e-rezept-per-versichertenkarte-um.html

Und doch: Nichts ist so schön, wie es scheint. Und natürlich ist das E-Rezept nicht deswegen unkomplizierter, weil es digital ist. Der Teufel ist ein Eichhörnchen und liebt das Detail. Ein schwieriges Detail der E-Rezept-Verordnung ist wohl das Wiederholungsrezept. Danach könnte ein Patient bis zu vier Mal innerhalb von 365 Tagen ein Rezept nach nur einer Verordnung abrufen. Kann er auch. Der Arzt aber kann die Frist verkürzen – und das muss der Apotheker wohl noch selbst erkennen. Die Software jedenfalls tut es offenbar noch nicht. Das Klagelied darüber – und die genaue Problembeschreibung – finden sie in der „Apotheke adhoc“, 24.05.2023:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/einloesefrist-abgelaufen-retaxgefahr-bei-e-rezept/

Und auch mit den Dosierungsangaben auf dem E-Rezept scheint es zu hapern. Hier liefert die Deutsche Apotheker-Zeitung am 23.05.2023 einen ausführlichen Artikel:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/05/23/dosierungsangabe-auf-dem-e-rezept-nicht-kompatibel-mit-e-medikationsplan

Nahezu rasant scheint folgende Lösung: Patient fotografiert das Rezept als QR-Code vom Bildschirm des Arztes ab – und schickt es dann an die Apotheke seiner Wahl. Schick, oder? Aber war die Zukunft tatsächlich so gemeint? Infos in Apotheke adhoc, 23.05.2023:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-vom-praxis-bildschirm-zum-versender/

Was das E-Rezept alles kann und noch können soll, wenn es im Januar 2024 verbindlich für alle gilt, hat die Augsburger Allgemeine hier zusammengetragen, 23.05.2023:
https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/e-rezept-apotheke-arzt-was-ist-bekannt-ab-wann-id66594531.html

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