Ab Weihnachten reicht in NRW ein negativer Selbsttest für Heim- und Krankenhausbesucher
Gute Nachrichten für die Menschen in NRW: Ab dem 23. Dezember brauchen sie für den Besuch in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Gefängnissen keinen Test einer offiziellen Teststelle mehr vorzulegen. Es reicht die Auskunft, einen Selbsttest gemacht zu haben. Allerdings: Selbstverständlich wird ein offizieller Test erforderlich, wenn der Selbsttest positiv ausgefallen ist. Und: Die Einrichtungen können einen offiziellen Test einfordern, wenn sich der Verdacht ergibt, dass die Besucher Symptome zeigen, die auf Corona hindeuten können.
Diese neue Regel soll erst einmal bis Ende Januar gelten, so der Text beim WDR.
Nachricht beim WDR, 19.12.2022:
https://www1.wdr.de/nachrichten/lockerung-coronaregeln-pflegeheime-100.html
Ruhr-Nachrichten, 18.12.2022:
https://www.ruhrnachrichten.de/regionales/neue-corona-regeln-in-nrw-testpflicht-fuer-heimbesucher-veraendert-sich-vor-weihnachten-w675010-2000699799/
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