Dass die Berechtigungen und Zugriffe auf die elektronische Patientenakte problematisch werden würden, war offenbar im Bundesministerium für Gesundheit schon lange vor dem Mai 2019 bekannt. In diesem Mai wurde bekannt, dass die Zugriffsrechte für die Patientenakte (zuerst) nicht differenziert gehandhabt werden können. dem Gesundheitsministerium sei dies seit April 2018 bekannt. Das Ärzteblatt berichtet über eine Anfrage der Grünen bzw. über die Antwort darauf, aus der dies hervorgeht. Der Artikel ist vom 11.11.2019:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105916/Elektronische-Patientenakte-Ge%C2%ADsund%C2%ADheits%C2%ADmi%C2%ADnis%C2%ADterium-war-schon-viel-frueher-ueber-Probleme-informiert