Die Bundesärztekammer will die Berufsordnung für Ärzte bezüglich der Sterbehilfe ändern. Notwendig wird das aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgericht, das das Verbot der Sterbehilfe gekippt hat. Beim nächsten Ärztetag im Mai soll über die Berufsordnung abgestimmt werden, berichtet ntv am 26.09.2020:
https://www.n-tv.de/politik/Arzte-sollen-Sterbehilfe-leisten-koennen-article22061383.html

Die Deutsche Apotherker-Zeitung berichtet am 28.09.2020:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/09/28/sterbehilfe-bundesaerztekammer-will-berufsordnung-anpassen

Da in vielen Ärztekammern die Berufsordnung für Ärzte ein ausdrückliches Verbot der Sterbehilfe formuliert ist, droht vielen Ärzten, die sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dafür entscheiden, einem Patienten Sterbehilfe zu leisten, der Verlust der Approbation. Das Magazin Hausarzt.de gibt einen Überblick über die Situation in den einzelnen Kammerbereichen. Allerdings ist der Artikel vom März 2020:
https://www.hausarzt.digital/politik/patientenrechte/verfassungsgericht-kippt-sterbehilfeverbot-62076.html