„Bei Spahns Patientenakte wird der Datenschutz erst nachgeliefert“, titelt die Süddeutsche Zeitung – und man ist versucht, einen spöttischen Unterton darin zu lesen. Der Spott ist aber nun wirklich nicht in der Überschrift nachweisbar. Eine gewisse Freude scheint aber die Journalistin Kristiana Ludwig befallen zu haben, als sie mit der Erklärung begann, wie diese Einschränkung im Alltag aussieht. Im Anfang wird es nämlich dem Patienten nicht möglich sein, auszuwählen, wer welche Daten einsehen darf.

Heißt im Klartext: Jeder, der auf die Patientenakte zugreifen darf, sieht auch gleich alles. Ludwigs Beispiele: Der Orthopäde erfährt vom Schwangerschaftsabbruch, der Apotheker von der Therapie, der Zahnarzt sieht die urologischen Daten ein. (21.5.2019)

https://www.sueddeutsche.de/politik/patientenakte-gesundheitspolitik-spahn-1.4454860