Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Die Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf wegen seiner Wiederverheiratung nach Scheidung ist nicht wirksam. Bereits 2011 hatte das BAG die Kündigung für unwirksam erklärt, das Bundesverfassungsgericht hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben und dies mit dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen begründet. Nun hat sich das BAG Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof geholt – und am Mittwoch (20.2.2019) seine Entscheidung wiederholt.

Der Sprecher des Erzbistums Köln verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass aufgrund der Liberalisierung des katholischen Arbeitsrechtes die Kündigung heute so nicht mehr ausgesprochen würde. Die Verpflichtung, nach der katholischen Lehre zu leben, sei auf die verkündigungsnahen Berufe beschränkt worden.

Hier einige der zahlreichen Berichte:

https://www.t-online.de/finanzen/jobs/id_85284698/bundesarbeitsgericht-katholischer-arzt-nach-wiederheirat-zu-unrecht-gekuendigt.html

https://www.deutschlandfunk.de/gerichtsurteil-kuendigung-von-wiederverheiratetem-arzt.1939.de.html?drn:news_id=978986

https://www.morgenpost.de/politik/article216481461/Sonderstatus-von-Kirche-als-Arbeitgeber-Urteil-erwartet.html

https://rp-online.de/leben/beruf/arbeitsrecht/bundesarbeitsgericht-gibt-nach-wiederheirat-gekuendigtem-arzt-recht_aid-36902145

Und das Domradio des Erzbistums Köln – das zudem eine Menge Hintergrundartikel zum Thema liefert:

https://www.domradio.de/themen/kirche-und-politik/2019-02-20/keine-kuendigungsrelevante-dienstverletzung-bundesarbeitsgericht-gibt-nach-scheidung-gekuendigtem