Manchmal ist es nur ein Punkt auf dem Papier, der an der falschen Stelle ein Leben beenden kann. Wenigstens auf dem Papier. Die Gefahr, dass Patientendaten durcheinandergeraten, verwechselt werden oder aus anderen Gründen fehlerhaft sind, ist in Arztpraxen allgegenwärtig und wurde durch die Software vielleicht eher noch größer. Auf jedem Fall ist es nicht mehr nur das Papier, das Raum genug gibt, für Verwechslungen aller Art. Am peinlichsten und unangenehmsten ist es natürlich, wenn am Ende die Lebenden und die Toten verwechselt werden. Hier eine Geschichte von 1968:

Die Nachricht ist vom 19 März 1968 und wurde in der Honnefer Volkszeitung unter der Rubrik „Bunte Welt“ geführt. Eine 59-jährige Rentnerin, auch ihr Name wird genannt, durfte sich laut Zeitungstext nämlich wie neugeboren fühlen. Denn die Krankenkasse hatte sie zuvor totgeschrieben. Passiert war zuvor tatsächlich ein Unglück, die Dame war von einem Windstoß umgestoßen worden und nach dem Sturz mit gebrochenem Arm ins Krankenhaus Oberföhring gebracht worden. Dort begann das Verhängnis, das dem Sturz nicht wirklich gerecht wurde. In die Akte der Patienten wurde vermerkt: Vorname, Name, gest. am 15.1.1968. Dieser Vermerk ging an die zuständige Ortskrankenkasse und diese tat dann das Nötige: Sie strich die gestürzte Person, die gar nicht gestorben war, sondern deren Krankheitsursache im Krankenhaus unglücklich auf „gest.“ verkürzt worden war, aus ihrer Akte. Davon erfuhren bald die Freundinnen der Gestürzten. Sie gingen zum Grab, für das die 59-Jährige offenbar sowieso längst gesorgt hatte. Doch das Grab war nicht nur leer, es war nicht einmal ausgehoben.

Die Verwirrung endete, als die Freundinnen im Krankenhaus nach der Todesursache der Gestürzten forschten. Ganz eindeutig war die Dame an dieser falschen Abkürzung „gestorben“.  Drei Wochen lang war sie quasi amtlich tot. Wir erfahren in der Honnefer Zeitung nicht, was die Leidende selbst von ihrer Totschreibung hielt, wir erfahren aber allerdings, dass die Krankenkasse wohl nicht zu Unrecht der „Hospitalverwaltung“ die Schuld in die Schuhe schob. Und dringend forderte, dass sich diese an die schriftlichen Gepflogenheiten halten möge. Der Patientin, die auf diese Art schon vor ihrem Tod von den Toten wiederauferstanden ist, wünschten sie im Entschuldigungsschreiben einen langen und gesunden Lebensabend.

Wer die Geschichte nachlesen möchte, sie findet sich im Zeitungsarchiv von zeit.punkt NRW:
https://zeitpunkt.nrw/ulbbn/periodical/zoom/4344447