Sie heißt EAMIV, soll in die Software der Arztpraxen integriert werden und die Ärzte über Nutzenbewertungsverfahren von Medikamenten informieren. Ärztevertreter fürchten zusätzliche Kosten für Ärzte und wehren sich. Das Ärzteblatt berichtet (9.4.2019):

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102292/Aerzte-lehnen-zusaetzliche-Kosten-fuer-Arzneimittelinformationssystem-ab

Welche Rolle Nutzenbewertungen für Ärzte im Alltag haben – nämlich eine eher geringe – hat die Ärzte-Zeitung mit einer Umfrage beschrieben. Der Artikel wurde aktualisiert am 14.2.2019 – und nimmt ebenfalls Bezug auf das zu erwartende EAMIV:
https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/981345/umfrage-leitlinien-massgeblich-ob-neue-medikamente-verordnet.html

Der Referentenentwurf, Bearbeitungsstand 22.3.2019:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/E/Referentenentwurf_Elektronische_Arzneimittelinformationen_Verordnung.pdf

Die Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf:
https://www.kbv.de/media/sp/2019_04_08_EAMIV_Stellungnahme_KBV.pdf