Die aktuellen Änderungen zum digitalen Muster 10 (DIMUS) zeugen von einem starken Willen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Die eLaborüberweisung folgt der eAU und dem eRezept. Mit der neuen Spezifikation des DIMUS wird die Laborüberweisung fest an die Konnektorinfrastruktur der Arztpraxis gebunden.

Was genau ist ein DIMUS? Der DIMUS ist ein digital vom Einsender (Arztpraxis) signierter Laborüberweisungsschein (Muster10) gemäß Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä), ersetzt nicht die aktiven Order-Entry-Systeme, ist also keine Schnittstelle und verändert auch nicht die bestehenden Schnittstellen, sondern liefert die rechtlich akzeptierte Urkunde zur Laborüberweisung, sofern es sich um gesetzlich versicherte Patienten handelt. Im Bereich der Privatpatienten gilt für die Akzeptanz digital signierte Dokumente BGB § 126a.

Die Digitalisierung im Laborbereich soll zum Oktober 2024 durch entsprechende Honorarmodelle vorangetrieben werden. Gemäß den Instrumenten der KV ist also eine Leistungsziffer für digitale Laboraufträge (Order-Entry) zu erwarten. Als Beweis für die Tatsache, dass ein Online-Laborauftrag vorliegt, dürfte dann der digital signierte Laborüberweisungsschein in der Form des digitalen Muster10 (DIMUS) gelten.

Die sich abzeichnende Kopplung des DIMUS an das Honorarmodell ist noch nicht schriftlich publiziert, sondern die logische Zusammenführung der bisher bekannten Fakten. Die darin liegende Unwägbarkeit hat dennoch wenig Einfluss auf das nun nötige Handeln, denn die Vorbereitungen für die Konnektorsignatur müssen angesichts des Umstellungsaufwands jetzt beginnen. Andernfalls werden im Herbst nur die angekündigten Abstaffelungen von Leistungen greifen (Malus), die in Aussicht gestellten Positiv-Honorierungen (Bonus) werden aber nicht eingenommen werden, weil die erforderliche Infrastruktur nicht bereitsteht. Das Delta zwischen Malus und Bonus wird ab Oktober ein entscheidender Schieberegler für jedes Labor.