Eine genaue Beschreibung einer ungewöhnlichen Erscheinungsform der Kinderlähmung – und ihre genauso ungewöhnliche Behandlung – geht im Frühjahr 1889 durch die Presse. Die am besten lesbare Fassung findet sich am 09.03.1889 im Märkischen Tageblatt, 3. Seite. (Zeitungsarchiv zeitpunkt.nrw,
https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/10162045)

Das 44-jährige „Fräulein“ will sich im Krankenhaus Berlin behandeln lassen. Seit mehr als drei Jahrzehnten leidet die Frau an Kinderlähmung – allerdings bewegt sich ihr rechter Arm unwillkürlich und unkontrollierbar. Die Rede ist von einem unablässigen „Greifen, Spreizen, Dehnen, Beugen, Strecken, Ueber- und Untereinanderschieben der Finger“. Weitere Bewegungen werden mit dem Veitstanz verglichen. Und das Schlimmste sind die Schleuderbewegungen der Arme, mit denen sie ihre Nächsten, die ihr tatsächlich zu nahe kommen, unwillkürlich und heftig schlägt. Auch einen Arzt habe es schon erwischt. „Da die fortwährenden Krampfbewegungen der Patientin eine entsetzliche Qual machen, hält sie sich selbst ihren kranken rechten Arm mit der gesunden linken Hand fest.“ Arzneien, Gymnastik, Bäder, Massage und Elektrizität: Nichts habe geholfen.

Der Artikel endet mit dem dringenden Wunsch der Patientin, chirurgisch behandelt zu werden: „Denn mit der Durchschneidung der Hauptnervenstränge des rechten Armes wird es diesem unmöglich gemacht, sich noch zu rühren.“

Wer jetzt auch an das biblische Zitat denkt: Wenn dich deine rechte Hand ärgert, …. Matthäus 5,30.