Arbeitnehmer, die vor dem Herbst 2022 ihren Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen mussten, weil sie Kontakt zu Corona-Erkrankten hatten, haben keinen Anspruch darauf, ihren Urlaub vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen. So das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. Ab Herbst 2022 liegt das Risiko dann beim Arbeitgeber.
Den Artikel über dieses Urteil finden Sie beim MDR, 28.05.2024:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/corona-quarantaene-urlaub-bundesarbeitsgericht-entscheidung-100.html
Auch in der Süddeutschen Zeitung, 28.05.2024:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/arbeit-bag-urlaub-bei-corona-quarantaene-wird-nicht-nachgeholt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240528-99-194207