Von Mechthild Eissing auf Donnerstag, 16. Mai 2019
Kategorie: Gesundheitswesen

Thema Behandlungsfehler

Die Rheinische Post widmet sich heute (16.5.2019) dem Thema Behandlungsfehler. Ausgehend von der Leidensgeschichte einer Frau, die jahrelang auf Hexenschuss hin behandelt wurde, tatsächlich aber Osteoporose hatte, berichtet der Artikel über die allgemeine Situation, fügt Zahlen und Daten ein, gibt Tipps für Betroffene und verweist auf weitere Texte zum Thema.

https://rp-online.de/nrw/staedte/koeln/behandlungsfehler-was-patienten-tun-koennen-wenn-arzt-sie-falsch-behandelt-hat_aid-38777925

Weitere Artikel zum Thema:

Am 8.5.2019 berichtet die LZ aus Bielefeld/Herford über einen schweren Behandlungsfehler: Eine an Osteoporose leidende Frau wurde wegen Wirbelkörperfrakturen dreimal operiert. Die dritte Operation hatte aber wegen der geringen Thrombozytenzahl überhaupt nicht durchgeführt werden dürfen. Die Frau starb später an einer Sepsis:
https://www.lz.de/ueberregional/owl/22450367_Grober-Behandlungsfehler-Patientin-aus-Bielefeld-stirbt-nach-Operation.html

Eine ungewöhnliche Geschichte mit gutem Ausgang stellte die Freie Presse am 10.5.2019 ein: Eine erfahrene Krankenschwester hatte einem über 80-Jährigen ein Krebsmedikament unter die Bauchhaut gespritzt – statt in die Vene. Der Fehler hätte tödlich enden können. Die Krankenschwester informierte sofort die Chefärztin, die wiederum sofort richtig handelte. Der Patient hat keine Folgeschäden. Die Klinik möglicherweise schon: Die öffentliche Debatte thematisiert den Personalschlüssel, Mobbing und andere mögliche Ursachen:
https://www.freiepresse.de/erzgebirge/aue/behandlungsfehler-bringt-einen-patienten-in-lebensgefahr-artikel10515427

Der Focus brachte am 10.5.2019 einen Text, der sich den Patientenrechten – im Hinblick auf Behandlungsfehler – widmet:
https://www.focus.de/finanzen/recht/patientenrechte-behandlungsfehler-ihre-rechte-als-patient-und-wie-sie-sich-erfolgreich-wehren_id_10683243.html

Weitere Berichte:

Vom Umgang mit Behandlungsfehlern
Hausarzt muss 500000 Euro Schmerzensgeld zahlen

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