Von Mechthild Eissing auf Donnerstag, 21. März 2019
Kategorie: Gesundheitswesen

Rettungsdienste vorm Europäischen Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rettungsdienste. Private Anbieter hatten eine europaweite Ausschreibung von Seiten der Kommunen gefordert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt darüber und erhielt nun vom Europäischen Gerichtshof die Antwort: Die Rettungsdienste dienen der Gefahrenabwehr – und müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden.

Der dpa-Bericht (u.a.) in den Stuttgarter Nachrichten und Wirtschaftswoche, 21.3.2019:
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.klage-gegen-vergabeverfahren-private-anbieter-draengen-auf-milliardenmarkt-rettungsdienst.08210d10-4476-4afc-a906-80eaa3e40582.html
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/notfalltransporte-eugh-staerkt-rolle-von-drk-und-co-/24128548.html

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