Von Mechthild Eissing auf Dienstag, 29. Juni 2021
Kategorie: Gesundheitswesen

Strengere Anforderungen an die Bescheinigungen der Corona-Schnelltests

Erst war er in Zeichen der Hoffnung, nun steht er im Zeichen des Zwielichts: Der Corona-Schnelltest. So gibt es Tests, die falsch sind, Ergebnisse, die keinen Test als Voraussetzung hatten, Tests die gefälscht sind. Das betrifft gewiss nicht alle Testzentren – aber die schwarzen Schafe sorgen dafür, dass der Ruf der ganzen Branche doch arg gelitten hat.

Da setzt der Spiegel an mit seinem Einleitungssatz, der als Vergleich die handgeschriebene Schulentschuldigung heranzieht. Nachrüstung sei erforderlich, so die Autoren. Ab 1. August wird aber die Anforderung an die Bescheinigung der Testzentren doch erhöht. Ein PDF-Formular, das sich, nebenbei bemerkt, auch jeder selbst aus dem Internet hochladen – und ausfüllen – kann, reicht dann als Bescheinigung nicht mehr.

Bericht vom 29.06.2021:
https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/corona-schnelltests-neue-regeln-fuer-testnachweise-a-d5e2b1eb-b2ae-4317-9bc0-baa8bb68db10

Infos der Bundesregierung zur neuen Coronavirus-Testverordnung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cornoavirus-testverordnung-1935172

Die Zusammenfassung in der „Gelben Liste“:
https://www.gelbe-liste.de/apotheke/coronavirus-testverordnung-24-juni

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