Nun ist es durch, das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Dass sich die Abkürzung anhört, wie der Tennisclub im Nachbarort, hatte der Bundesgesundheitsminister einstens selbst bestätigt. Und es ist nebensächlicher denn je.

Dennoch, das Unbehagen bleibt. Die Zeitungen jubeln, weil es jetzt, was die Terminvergabe betrifft, keine Patienten zweiter Klasse mehr geben soll. Den Fachärzten steckt diese Kröte quer im Hals, weil sie in die eigene Planung eingreift. Aber das TSVG ist viel mehr als nur ein Termingesetz. Auf 200 Seiten sind Dinge geregelt, die in den Nachrichten zwangsläufig untergehen müssen.

Um eine redliche Liste bemüht sich die Ärzte-Zeitung und zählt zumindest die Kernpunkte der Reihe nach auf. Einer der Punkte, die in der Presseberichterstattung kaum auftauchten: Der Regressschutz wird erweitert, so dass zum Beispiel bei Landarztpraxen die Besonderheiten der jeweiligen Praxis berücksichtigt werden können.
https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/983059/details-kernpunkte-des-termineservicegesetzes.html

In der Gesamtbewertung spricht Florian Staeck in seinem Kommentar in der Ärzte-Zeitung von erheblichen Kollateralschäden:
https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/983036/kommentar-tsvg-gesetz-kollateralschaeden.html

Um ein positives Statement, das das Aber nicht verschweigt, bemüht sich der Deutsche Hausärzteverband:
https://www.lifepr.de/inaktiv/deutscher-hausaerzteverband-ev/Deutscher-Hausaerzteverband-Pressestatement-zur-Verabschiedung-des-Terminservice-und-Versorgungsgesetz-TSVG-im-Bundestag/boxid/743630

Kritisch hingegen äußert sich die Sächsische Ärztekammer. Gerade die Ärzte in Ostdeutschland arbeiteten bereits am Limit:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/tsvg-ostdeutsche-aerzte-am-limit/

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung lobt einige gute Ansätze, ist sich aber ansonsten sicher: Der Einstieg in den Ausstieg der Budgetierung ist verpasst:
https://verbaende.com/news.php/TSVG-Einige-gute-Ansaetze-aber-Einstieg-in-den-Ausstieg-aus-der-Budgetierung-verpasst?m=127690

Ansonsten: Es werden Kosten erwartet von 1,8 Milliarden Euro, die digitale Patientenakte ist für 2021 festgeschrieben, das Gesetzeswerk soll möglichst schon im Mai in Kraft treten.