Eine telemedizinische Behandlungsmethode geht nun den Weg durch die Instanzen: Der GKV-Spitzenverband hat das Verfahren zur Prüfung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) einreicht, berichtet das Ärzteblatt (8.3.2019):
Die Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes (7.3.2019): https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_820352.jsp