Impfreaktionen müssen ärztlich dokumentiert sein, wenn später Schadenersatz geltend gemacht werden soll. Das Landessozialgericht Stuttgart hat die Klage einer Frau zurückgewiesen, die 2015 gegen Tetanus geimpft worden war – und wegen eines Granuloms nicht mehr arbeiten könne. Bericht in der Süddeutschen Zeitung, 20.06.2022:
https://www.sueddeutsche.de/panorama/urteile-groessere-impf-reaktionen-muessen-vom-arzt-dokumentiert-werden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220620-99-731944