Wir dürfen aufatmen: Die Bundesnotbremse ist sozusagen noch im Fluss: Der Ausgangssperrenbeginn von 21 Uhr ist jetzt auf 22 Uhr verschoben – und Joggen und Spazierengehen zählen zu den Ausnahmen. Will sagen: Wenn die Ausgangssperren aufgrund des geänderten Infektionsschutzgesetzes eintreten werden, beginnen sie erst um 22 Uhr. Aber jeder darf bis 24 Uhr trotzdem allein spazieren gehen oder joggen.

Beim Einkaufen soll "Click & Collect" erlaubt bleiben, Schulen hingegen sollen bei schon geringeren Inzidenzwerten geschlossen werden, als bislang vorgeschlagen. Die neue Diskussiongrundlage finden Sie in der FAZ, 19.04.2021:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundes-notbremse-corona-ausgangsbeschraenkungen-ab-22-uhr-17300979.html

oder in der Wirtschaftswoche, 19.04.2021:
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/infektionsschutzgesetz-corona-notbremse-doch-etwas-weniger-streng/27108458.html