Am 18. September ist er da: Der neue Impfstoff von Biontech, der an die neue Corona-Variante angepasst ist. Für alle, die bei den Corona-Nachrichten die Pausetaste gedrückt hatten: Die neue Corona-Omikron-Variante firmiert unter dem Kürzel XBB 1.5. Der Biontech-Impfstoff, der spätestens heute von den Ärzten geordert werden muss, wenn sie ihn am 18. September verimpfen wollen, ist offenbar zwar nicht namenlos, doch ist seine Benennung für die Arzt-Patienten-Kommunikation zumindest erschwerlich. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein gibt Bestelltipps: „Praxen können den neuen Impfstoff unter dem Namen „Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5“ auf dem gleichen Weg bestellen wie die bisherigen Corona-Vakzine. Bestellfrist für die erste Auslieferung am 18. September ist der kommende Dienstag, 12. September, 12.00 Uhr.”
https://www.kvno.de/aktuelles/aktuelles-detail/nachricht/neuer-corona-impfstoff-xbb15-ab-sofort-bestellbar
Der Text der KVNO hat dabei eine ganz eigene Tücke: Da doppeln sich ganze Textpassagen – und auf der Suche nach dem Warum wächst dem Leser ein Argwohn, der sich vom Text her nicht wirklich vertreiben lässt. Vor allem dann nicht, wenn man ihn auf der Folie eines Rundbriefes der KV Baden-Württemberg liest. Hintergrund: Der neue Impfstoff ist zwar zugelassen, aber noch nicht von der STIKO empfohlen. Der Text der KVNO berichtet pauschal über die Corona-Impfempfehlungen der STIKO, sagt aber nicht ausdrücklich, dass eine Impfempfehlung der STIKO zu dem neuen, angepassten Impfstoff für die Variante XBB 1.5 (noch) nicht veröffentlicht wurde.
Das aber berichtet die KV Baden-Württemberg in einem Rundschreiben „An alle für die Schnellinformation angemeldeten Ärzte der KVBW“. Damit auch alle anderen schnell informiert sind, hat eine „Mrs. Post Vac to go on X“ – ja das mit der Namensgebung hakt oft – auf X (ehemals Twitter) das Schreiben gepostet:
https://twitter.com/post_vac/status/1701359367654625407?t=WAz_UGi5aDXi6xpp6uYoig&s=09
Die entscheidende Aussage in diesem Schreiben steht in einer Zwischenüberschrift: „Wegen noch fehlender STIKO-Empfehlung für XBB 1.5-Impfstoff keine Staatshaftung“
Die dann folgende Erläuterung: „Für alle zugelassenen Covid-19-Impfstoffe gilt bei indikationsgerechtem Einsatz die Herstellerhaftung. Der Anspruch des Patienten auf Leistungen im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes im Falle eines Impfschadens bei diesem Vakzin („Staatshaftung“) ist aufgrund der öffentlichen Impfempfehlung des Landes Baden-Württemberg erst gegeben, wenn eine STIKO-Empfehlung veröffentlicht ist.“