Die umstrittene Reform des Paragrafen 219a ist beschlossen. RTL fasst pragmatisch zusammen, was für Frauen und für Ärzte fortan wie geregelt ist (21.2.2019):
https://www.rtl.de/cms/duerfen-aerzte-nun-ueber-abtreibungen-informieren-4297685.html
Die Westfalenpost (22.2.2019):
https://www.wp.de/gesundheit/information-ueber-abtreibungen-wird-erleichtert-id216498983.html
Die Tagesschau mit Video-Ausschnitten aus der Debatte:
https://www.tagesschau.de/inland/werbeverbot-schwangerschaftsabbruch-103.html
Die Süddeutsche Zeitung setzt in der Überschrift den Schwerpunkt auf die Nachricht vom Kompromiss, arbeitet aber im Text dezidiert daraufhin, die Bundesrepublik im Zusammenhang der Paragrafen 218 und 219, im Gegensatz zur DDR, in die Rechtsnachfolge der Nationalsozialisten zu stellen. (21.2.2019):
https://www.sueddeutsche.de/politik/abtreibung-a-gesetzentwurf-bundestag-1.4339500